Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von KassenKIM (kassenkim.de) zwischen IT Consulting & Development Tino Sanchez Ross, Inhaber Tino Sanchez Ross, Bismarckring 6, 65185 Wiesbaden („Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, insbesondere Pflegeeinrichtungen und andere Leistungserbringer. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Begriffe: „Einrichtung“ ist jede Stelle, die unter einem eigenen Institutionskennzeichen (IK) Leistungen erbringt oder abrechnet – etwa ein ambulanter Pflegedienst, eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung, ein Standort, eine Niederlassung oder ein Betriebsteil. „Unternehmensverbund“ sind alle Einrichtungen desselben Rechtsträgers oder Inhabers sowie aller Unternehmen, die mit ihm verbunden sind (§§ 15 ff. AktG) oder mit ihm unter gemeinsamer Leitung, Verwaltung oder Abrechnung stehen – unabhängig von Rechtsform und Bezeichnung (z. B. gemeinnütziger oder kirchlicher Träger, privates Pflegeunternehmen, Unternehmensgruppe oder Holding).
§ 2 Leistung
(1) KassenKIM stellt eine aufbereitete Suche in den öffentlich bereitgestellten Kostenträgerdateien der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bereit (u. a. KIM-Adressen, Institutionskennzeichen, Daten- und Papierannahmestellen), dazu eine persönliche Kostenträgerliste mit Export- und Druckfunktion sowie die Anzeige von Änderungen.
(2) Die Daten werden regelmäßig mit den Veröffentlichungen des GKV-Spitzenverbands abgeglichen. Der Anbieter gibt die Daten so wieder, wie sie in den Originaldateien stehen; Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität der Originaldateien liegen nicht in seinem Einflussbereich.
(2a) Verweist die Kostenträgerdatei statt einer KIM-Adresse auf den Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur („VZD“), ermittelt der Anbieter die Adresse dort und ergänzt sie als „manuell ergänzt“ mit Prüfdatum. Der Anbieter prüft diese Adressen mindestens einmal im Kalendervierteljahr sowie bei jeder neuen Kostenträgerdatei. Nennt die Kostenträgerdatei später selbst eine Adresse, gilt diese.
(2b) Auf Wunsch informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail, wenn sich Angaben zu Kostenträgern auf seiner Liste „Meine Kostenträger“ zu ändern scheinen (z. B. KIM-Adresse, Annahmestelle, Anschrift). Die Hinweise sind ein unverbindlicher Zusatzdienst; sie ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden (§ 7 Abs. 1). Der Kunde kann sie im Kundenkonto je Einrichtung ein- und ausschalten.
(3) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Kunde registriert seine Einrichtung mit ihrem Institutionskennzeichen (IK), gibt die Zahl der Einrichtungen seines Unternehmensverbunds an und bestätigt, als Unternehmer zu handeln. Vor jeder Buchung bestätigt er ausdrücklich die Lizenzbedingungen nach § 4. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Karte gibt der Kunde mit dem Abschluss der Zahlung auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters, beim Kauf auf Rechnung mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung durch den Anbieter bzw. den Zahlungsdienstleister (z. B. Bestellbestätigung oder Rechnung) zustande. Der Zugang wird freigeschaltet, sobald die Zahlung eingegangen ist – bei Kartenzahlung in der Regel sofort, bei SEPA-Lastschrift und Überweisung nach Gutschrift. Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss.
(2) Der Kunde versichert, zur Registrierung für die angegebene Einrichtung berechtigt zu sein.
(3) Wird für eine registrierte Einrichtung innerhalb von sieben Tagen keine Lizenz gebucht, kann das IK von einer anderen, berechtigten Person registriert werden; die unbezahlte Registrierung wird dann gelöscht. Bei Streit über die Berechtigung für ein IK wenden Sie sich an hilfe@kassenkim.de.
§ 4 Nutzungsumfang
(1) Die Lizenz berechtigt ausschließlich die Einrichtung mit dem bei der Buchung angegebenen IK und deren Beschäftigte zur Nutzung. Für jede weitere Einrichtung ist eine eigene Lizenz erforderlich – auch innerhalb desselben Unternehmensverbunds und unabhängig davon, ob die Einrichtungen gemeinsam verwaltet werden.
(1a) Eine Einrichtung wird genutzt, wenn Inhalte von KassenKIM für ihre Organisation, ihre Abrechnung oder ihre Kommunikation mit Kostenträgern verwendet werden – gleich, wer die Inhalte abruft. Nutzt eine zentrale Stelle (z. B. Verwaltung, Zentrale, Abrechnungsabteilung, Qualitätsmanagement) oder ein beauftragter Dritter Inhalte für mehrere Einrichtungen, ist für jede dieser Einrichtungen eine eigene Lizenz erforderlich. Mehrere Standorte, die ausschließlich unter demselben IK abrechnen, gelten als eine Einrichtung.
(1b) Externe Abrechnungsdienstleister und Abrechnungszentren dürfen KassenKIM für ihre Auftraggeber nur nutzen, wenn für jede betreute Einrichtung eine Lizenz besteht oder eine gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter getroffen wurde.
(2) Die Weitergabe von Zugangsdaten, Inhalten oder Exporten (z. B. Excel-Dateien, Ausdrucke) an andere Einrichtungen oder Dritte ist nicht gestattet. Exporte sind mit der lizenzierten Einrichtung gekennzeichnet. Automatisierte Abrufe (z. B. Skripte, Crawler) sind nicht erlaubt.
(3) Ein Zugang kann auf höchstens drei Geräten gleichzeitig angemeldet sein.
(4) Nutzt der Kunde den Zugang oder Inhalte daraus für Einrichtungen, für die keine eigene Lizenz besteht, oder gibt er Zugangsdaten, Inhalte oder Exporte entgegen Absatz 2 weiter, schuldet er für jede betroffene Einrichtung die Lizenzgebühr zum regulären Preis ohne Mengenrabatt für den gesamten Zeitraum der unberechtigten Nutzung, mindestens für zwölf Monate (Nachlizenzierung). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Bei einem Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 ist der Anbieter außerdem berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung zu sperren und bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen alle Lizenzen des Kunden aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen; bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben vorbehalten.
(6) Der Kunde macht bei Registrierung und Buchung wahrheitsgemäße Angaben, insbesondere zu seiner Einrichtung und zur Zahl der Einrichtungen seines Unternehmensverbunds. Bei begründetem Verdacht einer Nutzung entgegen Absatz 1, 1a oder 2 erteilt der Kunde dem Anbieter auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen in Textform Auskunft, welche Einrichtungen (mit IK) seines Unternehmensverbunds oder Dritte Inhalte von KassenKIM nutzen oder genutzt haben.
(6a) Der Kunde steht dafür ein, dass seine Beschäftigten, die Einrichtungen seines Unternehmensverbunds und von ihm beauftragte Dritte die Bestimmungen dieses Paragrafen einhalten.
(7) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soweit diese anfällt. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet; die angegebenen Preise sind in diesem Zeitraum Endpreise.
(1a) Entfällt die Kleinunternehmerregelung – etwa weil die Umsatzgrenzen des § 19 UStG überschritten werden oder der Anbieter auf ihre Anwendung verzichtet –, berechnet der Anbieter ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zum vereinbarten Preis die gesetzliche Umsatzsteuer. Dies gilt auch für bereits bezahlte Laufzeiten, soweit die Leistung nach diesem Zeitpunkt erbracht wird; der Anbieter kann die darauf entfallende Umsatzsteuer zeitanteilig nachberechnen. Entsprechendes gilt bei einer Änderung des gesetzlichen Steuersatzes. Der Anbieter teilt die Umstellung unverzüglich in Textform mit.
(1b) Im Fall des Absatzes 1a kann der Kunde die Lizenz innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Für den Zeitraum nach Vertragsende bereits gezahlte Entgelte erstattet der Anbieter zeitanteilig; eine Nachberechnung nach Absatz 1a entfällt für diesen Zeitraum.
(2) Es gibt ausschließlich die Jahreslizenz je Einrichtung (IK). Mengenrabatte richten sich nach der auf der Website angegebenen Staffel und der Zahl der gleichzeitig lizenzierten Einrichtungen unter einem Zugang zum Zeitpunkt der jeweiligen Buchung (einschließlich der gebuchten Einrichtung); sie gelten für die Laufzeit der jeweiligen Lizenz und ihre Verlängerungen. Mengenrabatte gelten nur für Einrichtungen desselben Unternehmensverbunds; wer Einrichtungen, die nicht zu seinem Unternehmensverbund gehören, unter seinem Zugang bucht, um einen Rabatt zu erhalten, schuldet die Differenz zum regulären Preis.
(2a) Einrichtungen, deren IK ein Kooperationsverband des Anbieters als Mitgliedseinrichtung gemeldet hat, erhalten den mit diesem Verband vereinbarten Mitgliederrabatt automatisch bei der Buchung. Er ist nicht mit dem Mengenrabatt kombinierbar; es gilt der jeweils höhere Nachlass. Der Mitgliederrabatt gilt, solange das IK in der aktuellen Mitgliederliste des Verbands steht und die Kooperation besteht. Entfällt eine dieser Voraussetzungen, gilt ab der nächsten Verlängerung der reguläre Preis; der Anbieter informiert den Kunden vorher per E-Mail, und der Kunde kann zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen. Während einer Mindestlaufzeit (§ 6 Abs. 1a) bleibt der Mitgliederpreis unverändert; der Wegfall wirkt dann erst ab der ersten Verlängerung nach ihrem Ende. Wer den Mitgliederrabatt ohne Berechtigung in Anspruch nimmt, schuldet die Differenz zum regulären Preis.
(3) Die Zahlung ist für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig – per SEPA-Lastschrift oder Karte bei der Buchung bzw. auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen werden elektronisch übermittelt; der Kunde ist mit der Übermittlung per E-Mail (z. B. als PDF) sowie – soweit gesetzlich vorgesehen – als strukturierte elektronische Rechnung (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) einverstanden.
(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang bis zum vollständigen Zahlungseingang sperren. Wird eine Lastschrift zurückgegeben oder eine Zahlung zurückgebucht, sperrt der Anbieter den Zugang, bis der offene Betrag ausgeglichen ist; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
(5) Preisänderungen für künftige Verlängerungszeiträume teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Beginn des neuen Zeitraums in Textform mit. Der Kunde kann in diesem Fall zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen. Während einer Mindestlaufzeit (§ 6 Abs. 1a) sind Preisänderungen ausgeschlossen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Jahreslizenz hat eine Laufzeit von 12 Monaten; sie verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
(1a) Ist bei der Buchung eine Mindestlaufzeit angegeben (insbesondere 24 Monate beim Mitgliederpreis nach § 5 Abs. 2a), wird das Entgelt weiterhin jährlich im Voraus berechnet; eine Kündigung wird frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam. Danach verlängert sich die Lizenz jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Absatz 4) bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung ist jederzeit im Kundenkonto („Zum Laufzeitende kündigen“) oder in Textform an hilfe@kassenkim.de möglich. Bereits gezahlte Entgelte für die laufende Laufzeit werden nicht erstattet.
(3) Löscht der Kunde seinen Zugang im Kundenkonto, enden alle Lizenzen der von ihm geführten Einrichtungen sofort; Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Das Entgelt bis zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt geschuldet.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Daten stammen aus den öffentlich bereitgestellten Kostenträgerdateien. Für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Anbieter keine Gewähr; maßgeblich sind die Originaldateien des GKV-Spitzenverbands und die Angaben der Kostenträger. Der Kunde prüft abrechnungsrelevante Angaben in eigener Verantwortung.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten für die betroffene Lizenz gezahlte Vergütung.
§ 8 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Patientendaten werden über KassenKIM nicht verarbeitet.
§ 9 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, neue Funktionen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wiesbaden.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 29. September 2026