Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 28. September 2026

Unser Anspruch

KassenKIM soll für alle Menschen gut nutzbar sein – auch mit Tastatur, Screenreader, Vergrößerung oder Spracheingabe. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, wie sie auch die europäische Norm EN 301 549 und die BITV 2.0 zugrunde legen.

KassenKIM richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Einrichtungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für dieses Angebot daher nicht; diese Erklärung geben wir freiwillig ab.

Was wir umgesetzt haben

Bekannte Einschränkungen

Barriere gefunden? Schreiben Sie uns

Wenn Ihnen eine Hürde auffällt oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie uns an hilfe@kassenkim.de oder nutzen Sie das Kontaktformular (Anliegen „Barriere melden“). Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und beheben gemeldete Barrieren so schnell wie möglich.