Ratgeber · aktualisiert am 29.09.2026
KIM-Abrechnung in der Pflege: Fristen, Ablauf und die richtigen KIM-Adressen
Kurz gesagt: Pflegeeinrichtungen rechnen mit den Pflegekassen künftig vollelektronisch über KIM ab – Abrechnungsdaten und begründende Unterlagen gehen als KIM-Nachricht an die Datenannahmestelle der Kasse. Laut Informationsbroschüre der Pflegekassen gelten altes und neues Verfahren nur bis zum 30.11.2026 parallel. Entscheidend ist die richtige Empfängeradresse: Sie steht in der Kostenträgerdatei, ist je Kasse und oft je Leistungsart verschieden – und in vielen Fällen nur im Verzeichnisdienst der TI hinterlegt.
Was ist KIM?
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Es ist der sichere E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur (TI), betrieben von zugelassenen KIM-Anbietern nach den Vorgaben der gematik. KIM-Adressen enden immer auf .kim.telematik. Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und signiert; senden und empfangen kann nur, wer an die TI angebunden ist.
Die Fristen
- Seit 2025: Pflegekassen nehmen Abrechnungen nach § 105 SGB XI vollelektronisch per KIM an (Datenübermittlungsart „vollelektronisch“, Lieferart 30).
- Bis 30.11.2026: Die bisherige elektronische Abrechnung (Daten per DTA, Belege auf Papier) und die vollelektronische Abrechnung per KIM gelten parallel (Informationsbroschüre der Pflegekassen, TP6, Stand 01.07.2025).
- Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V): folgt nach der Anlage HKP zu § 302 SGB V – Erprobung ab 01.02.2027, Echtbetrieb ab 01.06.2027, ab 01.10.2027 nur noch per KIM.
Heute per KIM abrechenbar sind vor allem die ambulanten Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), die Verhinderungspflege (§ 39), die Entlastungsleistungen (§ 45b) und der Beratungsbesuch (§ 37 Abs. 3). Welche Leistungsart eine Kasse per KIM annimmt, legt sie in ihrer Kostenträgerdatei fest.
Was Sie für die KIM-Abrechnung brauchen
- Institutionskennzeichen (IK) je Standort – ohne IK keine Abrechnung.
- TI-Anbindung: Institutionsausweis (SMC-B), Konnektor bzw. TI-Gateway und Kartenterminal.
- Einen KIM-Dienst mit eigener KIM-Adresse Ihrer Einrichtung.
- Abrechnungssoftware, die die Technische Anlage nach § 105 SGB XI und den KIM-Versand unterstützt – oder eine Abrechnungsgesellschaft, die das für Sie übernimmt.
- Die aktuelle KIM-Adresse der Datenannahmestelle jeder Pflegekasse, mit der Sie abrechnen.
Die häufigsten Fehler bei der KIM-Adresse
1. Die Adresse für Nachrichten statt der Abrechnungsadresse
Viele Kassen veröffentlichen eine KIM-Adresse für allgemeine Nachrichten (eNachricht, z. B. für Arztpraxen). Für die Pflegeabrechnung gilt aber die Adresse der Datenannahmestelle aus der Kostenträgerdatei – oft ein Abrechnungsdienstleister der Kasse.
2. Eine Adresse für alle Leistungsarten
Bei 9 Pflegekassen unterscheiden sich die KIM-Adressen je nach Leistungsart – etwa ambulante Pflegesachleistungen über einen Dienstleister, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen direkt an die Kasse. Betroffen sind unter anderem AOK Niedersachsen, BARMER, BKK 24, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK – Die Innovationskasse.
3. „VZD“ statt Adresse
Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme: Bei 85 von 93 per KIM erreichbaren Pflegekassen steht in der Kostenträgerdatei statt einer Adresse – zumindest für einen Teil der Leistungsarten – nur „VZD“. Die Adresse muss dann im Verzeichnisdienst der TI gesucht werden, über das IK der Annahmestelle, nicht über den Namen der Kasse.
4. Veraltete Adressen
Die Kostenträgerdateien erscheinen quartalsweise, dazu kommen Nachträge. Wer eine einmal notierte Adresse weiterverwendet, schickt Abrechnungen irgendwann ins Leere.
So finden Sie die richtige KIM-Adresse
Offizielle Quelle ist die Kostenträgerdatei des GKV-Spitzenverbands (gkv-datenaustausch.de). Sie ist maschinenlesbar und für Menschen kaum zu lesen. Wie Sie trotzdem an die Adresse kommen, erklären wir im Ratgeber KIM-Adresse einer Pflegekasse finden. Eine Übersicht aller Kassen mit KIM-Status finden Sie unter KIM-Adressen der Pflegekassen.
Aktuell sind 93 von 121 Pflegekassen per KIM erreichbar (Datenstand 29.9.2026).
Häufige Fragen
Ab wann ist die Abrechnung per KIM in der Pflege Pflicht?
Laut Informationsbroschüre der Pflegekassen (TP6, Stand 01.07.2025) gelten die bisherige elektronische Abrechnung mit Papierbelegen und die vollelektronische Abrechnung per KIM bis zum 30.11.2026 parallel. Maßgeblich sind die Richtlinien nach § 105 SGB XI in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Welche Leistungen kann ich schon per KIM abrechnen?
Vor allem ambulante Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), Verhinderungspflege (§ 39), Entlastungsleistungen (§ 45b) und Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3). Welche Leistungsart eine Kasse per KIM annimmt, steht in ihrer Kostenträgerdatei.
Brauche ich für jede Pflegekasse eine andere KIM-Adresse?
Ja. Jede Pflegekasse benennt eine Datenannahmestelle; deren KIM-Adresse steht in der Kostenträgerdatei. Häufig nutzen mehrere Kassen denselben Dienstleister, manche Kassen haben aber je nach Leistungsart verschiedene Adressen.
Gilt das auch für die häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird nach § 302 SGB V abgerechnet und folgt später: Erprobung ab 01.02.2027, Echtbetrieb ab 01.06.2027, ab 01.10.2027 nur noch per KIM.
Alle KIM-Adressen Ihrer Kostenträger – mit einem Klick kopiert
KassenKIM zeigt Ihnen die KIM-Adressen, IKs und Annahmestellen aller Pflegekassen – aus der offiziellen Kostenträgerdatei, ergänzt um die Adressen aus dem Verzeichnisdienst, mindestens quartalsweise geprüft. Bei Änderungen Ihrer Kassen bekommen Sie eine E-Mail. 300 € pro Jahr und Einrichtung.